Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hebammenpraxis Bauchladen Pfuhl

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hebammenpraxis Bauchladen Pfuhl

 

  1. Allgemeines / Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen den verschiedenen kooperierenden  Hebammen der Hebammenpraxis Bauchladen Pfuhl, Hauptstr. 64, 89233 Neu-Ulm und der Teilnehmerin. Ausgenommen

sind andere Kursleiter und Fachpersonen.

Der Umfang der Leistungen der Hebammenpraxis (Ort, Zeit, Dauer, Thema der Veranstaltung) ergibt sich aus der jeweiligen

Kursbeschreibung in der zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Fassung auf der Internetseite der Hebammenpraxis  (www.bauchladen-pfuhl.de).

Soweit in den AGB die weibliche Form der Anrede verwendet wird, dient dies der sprachlichen Vereinfachung. Die AGB gelten gleichermaßen für männliche, weibliche, diverse oder juristische Personen. Maßgeblich ist jeweils die zum Vertragsschluss gültige Fassung.

 

  1. Anmeldung / Vertragsschluss

Die Ankündigung einer Veranstaltung durch die Hebammenpraxis insbesondere auf der Internetseite und auf sonstigen Werbeträgern ist unverbindlich.

Die Anfrage zur Anmeldung zu den Kursen erfolgt ausschließlich über das Kontaktformular auf der Webseite www.bauchladen-pfuhl.de.

Die Teilnehmerin erhält nach Anfrage und Prüfung der Kapazitäten alle notwendigen Unterlagen als PDF-Datei per E-Mail zugeschickt. Durch Zurückschicken des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldebogens bzw. des Behandlungsvertrages an die Hebammenpraxis erfolgt eine verbindliche Anmeldung der Teilnehmerin.

Die Kommunikation zwischen der Hebammenpraxis und der Teilnehmerin erfolgt vorwiegend per E-Mail. Der Teilnehmerin wird angeraten, die E-Mail-Adresse der Hebammenpraxis in ihrem Spam-Filter freizuschalten und das Spam-Postfach regelmäßig auf Posteingang der Hebammenpraxis hin zu kontrollieren.

Die Teilnehmerin verpflichtet sich, der Hebammenpraxis eine etwaige Änderung der bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten mitzuteilen.

 

Eine Kursteilnahme ist nur für eine begrenzte Anzahl von Teilnehmerinnen möglich.

Vorrangig erhalten erst die betreuten Schwangeren/ Wöchnerinnen einen Kursplatz. Restplätze werden in der Reihenfolge des Anmeldungseingangs vergeben. Sobald die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist, wird dies zeitnah auf der Homepage der Hebammenpraxis angezeigt.

Durch die Anmeldung zu den in der Hebammenpraxis angebotenen Kursen erfolgt keine Vereinbarung in Bezug auf die Wochenbettbetreuung. Hierfür sind allein die nachfolgenden Bedingungen einschlägig.

Die Anmeldung für die Betreuung in der Schwangerschaft und im Wochenbett findet nur nach persönlicher Anmeldung statt.

Nach dem Vorgespräch erfolgt eine Platzreservierung zugunsten der Teilnehmerin für maximal fünf Werktage. Die Teilnehmerin hat innerhalb dieser Frist einen erneuten persönlichen Termin mit der betreuenden Hebamme zu vereinbaren.

Erfolgt keine erneute Terminvereinbarung entfällt der Anspruch auf eine weitere Betreuung und der Platz kann anderweitig vergeben werden.

Beide Parteien haben nach dem Vorgespräch die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen, eine Betreuung abzulehnen.

 

  1. Rücktritt, Kündigung, Verlegung und Änderung von Veranstaltungen durch die Hebammenpraxis, Stornierung durch die Teilnehmerin (Kurse)

 

Die voraussichtlichen Kurstermine werden auf der Internetseite bekannt gegeben.

Für den Fall, dass die Mindestteilnehmerzahl 1 Woche vor Beginn des Kurses nicht erreicht ist, kann die Hebammenpraxis vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird in diesem Fall gegenüber der Teilnehmerin unverzüglich erklärt.

Die Hebammenpraxis kann ferner vom Vertrag zurücktreten, diesen kündigen oder einzelne Termine verlegen, wenn ein Kurs aus Gründen, die die Hebammenpraxis nicht zu vertreten hat, insbesondere Erkrankung oder bei Schwangerschaft der Kursleitung, ganz oder teilweise

nicht stattfinden kann. Die Hebammenpraxis wird die Teilnehmerin hierüber unverzüglich informieren.

Die Hebammenpraxis kann den Vertrag bei Vorliegen wichtiger Gründe außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei gemeinschaftswidrigem Verhalten in Kursen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung vor. Statt einer Kündigung kann die Hebammenpraxis die Teilnehmerin von einer einzelnen Kurseinheit

ausschließen. Der Vergütungsanspruch der Hebammenpraxis bleibt durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss bestehen.

Im Fall der Absage des vollständigen Kurses wird die bereits entrichtete Teilnehmergebühr zurückerstattet, weitergehende Erstattungsansprüche kann die Teilnehmerin gegenüber der Hebammenpraxis nicht geltend machen. Eine Unterrichtung über eine erforderliche Absage einer Veranstaltung durch die Hebammenpraxis wird unverzüglich erfolgen.

Die Hebammenpraxis behält sich vor, Kurse mit einer anderen Kursleitung als ausgeschrieben zu besetzen.

Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.

Versäumte Kursstunden können nicht nachgeholt werden. Eine Rückerstattung der Teilnehmergebühr ist in diesem Fall nicht möglich.

Die Stornierung der Teilnahme ist seitens der Teilnehmerin bis zu drei Wochen vor Kursbeginn möglich. In diesem Fall wird der Teilnehmerin eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 € in Rechnung gestellt. Bei späteren Stornierungen wird die volle Teilnahmegebühr fällig, es sein denn, der Platz kann anderweitig vergeben werden. Im Falle einer anderweitigen

Vergabe des Kursplatzes wird der Teilnehmerin nur eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 € in Rechnung gestellt.

Stornierungen sind gegenüber der Kursleitung (per Post Hauptstr.64, 89233 Neu-Ulm/E-Mail: info@bauchladen-pfuhl.de)

vorzunehmen. Stichtag für die Gültigkeit der Stornierung ist das Datum des Einganges der Mitteilung in Textform bei der Kursleitung.

 

  1. Preise / Bezahlung

Es gelten die in der jeweiligen aktuellen Ausschreibung auf der Internetseite der Hebammenpraxis genannten Preise.

Die Hebammenpraxis behält sich vor, Zahlungen über die Abrechnungszentrale für Hebammen abzuwickeln, und die für die Abrechnung notwendigen Daten der Teilnehmerin (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Leistungs- und Versicherungsdaten) an diese weiter zu leiten.

 

 

 

 

4.1 Bezahlung der Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse für gesetzlich Krankenversicherte

Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurs werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.

Für den Kurs Geburtsvorbereitung fällt zur Partnergebühr (entsprechend des jeweiligen GeVo Kurses) eine Aufwandspauschale von 30 Euro pro Kursplatz an. (Abwählbare Leistung – beinhaltet Skript/Getränke/Snacks/diverse Pröbchen)

 Diese sind bei der Anmeldung direkt auf das Konto der Kursleiterin zu entrichten. Bitte geben Sie beim Verwendungszweck die Kursnummer und Ihren vollständigen Namen an.

Die Teilnehmerin muss während des Kurses auf einem Quittierungsbogen für die teilgenommenen Stunden unterschreiben.

Versäumte Kursstunden, dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte, werden der Teilnehmerin, mit 15,00 Euro /60 min, privat in Rechnung gestellt, da diese nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden können.

Da die Krankenversicherung die Kosten für jeweils einen Geburtsvorbereitungskurs und einen Rückbildungskurs übernimmt, stellt die Hebammenpraxis der Teilnehmerin jeden weiteren Kurs als Selbstzahler Kurs in Rechnung. Diese erhält die Teilnehmerin nach Beendigung des Kurses.

 

4.2 Bezahlung der Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse für privat Versicherte

Ist die Teilnehmerin privat versichert, zahlt sie die Gebühr gemäß den Bestimmungen der Privatgebührenordnungen der

einzelnen Bundesländer für den gesamten Kurs (zzgl. 30,00 € Aufwandspauschale im Kurs Geburtsvorbereitung) selbst. Die Hebammenpraxis behält ihren Gebührenanspruch auch dann, wenn die Teilnehmerin einzelne Kursstunden versäumt und auch unabhängig von der Erstattung und der Erstattungsdauer durch die private Krankenversicherung und / oder Beihilfestelle.

Die Rechnung erhält die Teilnehmerin nach Beendigung des Kurses.

 

4.3 Bezahlung für eine Begleitperson

Die Anzahl und die jeweils aktuelle Gebühr der Partnerstunden eines Geburtsvorbereitungskurses wird auf der Internetseite der Hebammenpraxis bekannt gegeben. Diese besteht auch bei einem Online Format. Die Gebühr wird bei Anmeldung fällig.

Durch den Partner (Begleitperson) versäumte Kursstunden können nicht nachgeholt werden. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Kursgebühren ist nicht möglich.

 

  1. Pflichten der Kursteilnehmerin

Die Hygienemaßnahmen der Hebammenpraxis sind stets zu befolgen. Bei Einschränkungen oder gesundheitlichen Beschwerden sind diese der Kursleitung vor Kursbeginn unaufgefordert mitzuteilen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Teilnehmerin sich in einem behandlungsbedürftigen Zustand befindet, entweder körperlich oder geistig nicht voll belastbar ist

oder unter Medikamenteneinfluss steht. Falls Anzeichen einer COVID -19-Erkrankung oder anderer unklarer Erkältungssymptome vorliegen oder eine staatliche Quarantäneanordnung vorliegt, darf die Praxis nicht betreten werden.

Wenden Sie sich in gegebenem Fall bitte an die Kursleitung per Telefon oder E-Mail.

Verspürt die Teilnehmerin im Laufe des Kurses Schmerzen oder Unwohlsein, hat sie in diesem Fall sofort den Kurs zu pausieren und die Hebamme zu informieren.

Die Teilnahme an den Kursen sowie Aufenthalt in der Praxis erfolgt freiwillig und eigenverantwortlich.

Von der Teilnehmerin oder ihrem Partner verursachte Schäden insb. am Inventar der Praxis sind der Hebamme unverzüglich

mitzuteilen und von der Teilnehmerin zu beheben bzw. Kosten für die Beseitigung der verursachten Schäden zu übernehmen.

 

 

  1. Haftung

Die Hebamme übernimmt keine Haftung für verursachte Schäden, es sei denn diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sofern ein Arzt oder Kollegin hinzugezogen wird, entsteht zu diesem/dieser ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen bzw. den Hebammenleistungen der Kollegin.

Die Teilnehmerin ist während des Aufenthaltes in der Hebammenpraxis für ihr Eigentum selbst verantwortlich. Bei Verlust von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen sowie Geld übernehmen sowohl die Hebammenpraxis als auch die Kursleitung keine Haftung.

Die Teilnehmerin trägt die volle Verantwortung für sich und ihr Kind.

 

  1. Entbindung der Schweigepflicht

Mit Zustimmung der AGB stimmt die Teilnehmerin im Falle einer Hinzuziehung eines Arztes bzw. einer Klinikeinweisung ausdrücklich der Weitergabe aller notwendigen medizinischen Befunde und persönlichen Daten, die für die Mit- oder Weiterbehandlung von Teilnehmerin und dessen Kind erforderlich sind, zu.

 

  1. Datenschutz

Die Teilnehmerin versichert und steht dafür ein, dass alle von ihr angegebenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig sind.

Im Rahmen dieser AGB und unserer Dienstleistungen werden Daten über Person, sozialen Status sowie die für die Behandlung notwendigen medizinischen Daten der Teilnehmerin wie auch der (geborenen / ungeborenen) Kinder von der Hebammenpraxis erhoben, gespeichert, genutzt und im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an Dritte übermittelt.

Weitere Informationen zum Datenschutz kann die Teilnehmerin jederzeit auf der Internetseite der Hebammenpraxis oder aus

der ihr zur Verfügung gestellten Datenschutzerklärung entnehmen.

 

  1. Kündigung (Betreuung der Wöchnerin)

Die Kündigung der Wochenbettbetreuung bis zu 8 Wochen vor Entbindungstermin ist ohne Angabe von Gründen beidseitig problemlos möglich. Sollte die Betreute sich danach gegen eine Wochenbettbetreuung entscheiden, entsteht der Hebamme

ein Verdienstausfall, den die zu Betreuende in Höhe von 200 Euro selbst zu tragen hat. Erfolgt die Kündigung nach der 32. SSW seitens der Hebamme, so muss diese die zu Betreuende an eine andere Hebamme vermitteln.

 

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die

Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame

Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewolltem am nächsten kommt; das Gleiche gilt im Falle einer Lücke.

 

Neu-Ulm, Stand: Juni, 2023